Projekt Beschreibung
YACHT- UND BOOTSVERSICHERUNG
Yacht- und Bootsversicherung
maßgeschneiderte Konzepte für jeden Bedarf
Eine Bootsversicherung, bzw. Bootshaftpflichtversicherung, ist in Spanien grundsätzlich wie eine KfZ- Haftpflichtversicherung zu betrachten. Sie zählt zu den gesetztlichen Pflichtversicherungen und ist jeweils für ein Jahr gültig! Dabei ist es unerheblich ob man nun ein Sportboot, eine Yacht (Motoryacht, Segelyacht), ein Motorboot, ein Segelboot oder einen Katamaran nutzt.
Um die Gewässer in Spanien befahren zu dürfen, sollte der Original-Versicherungsnachweis immer mitgeführt werden.
Eine Bootsversicherung bzw. Bootshaftpflichtversicherung ist grundsätzlich wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu betrachten. Sie zählt zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen und ist jeweils für ein Jahr gültig! Dabei ist es unerheblich, ob man ein Sportboot, eine Motor- oder Segelyacht, ein Motor- resp. Segelboot oder einen Katamaran nutzt.
Um die Gewässer in Spanien befahren zu dürfen, sollte der Versicherungsnachweis immer im Original mitgeführt werden.
Iberia Versicherungsmakler nutzt für diesen Bereich alle großen Anbieter – gerne auch in Deutschland. Mit exzellentem Schadenservice in Spanien und allen bekannten Häfen in ganz Europa löst Iberia Versicherungsmakler Ihre Probleme rasch und effektiv.
Mit den von Iberia Versicherungsmakler angebotenen Bootsversicherungen können Sie sich voll und ganz Ihrem Hobby widmen und sich auf Ihre bevorzugten Gewässer konzentrieren. Unsere Erfahrung und die unserer Versicherungspartner ist stets abrufbereit.
Die individuell abgestimmten Versicherungspakete schützen Sie ohne langes Warten vor den finanziellen Auswirkungen der nautischen Gefahren. Für jeden Schiffstyp, jedes Fahrgebiet und Bedarf gibt es die richtige Bootsversicherung. Erfahrung und Schadenfreiheitsrabatte werden berücksichtigt und übernommen. Für motorisierte Yachten mit Dieselantrieb gelten gesonderte Rabatte und Selbstbeteiligungen werden nach schadenfreien Jahren reduziert.
Grundsätzlich bietet eine Bootsversicherung, je nach Wunsch, auch weltweiten Versicherungsschutz an. In der Regel ist der Versicherungsschutz nicht auf den Halter beschränkt, sondern bezieht sich auch auf diejenigen, die zur Bedienung des Bootes oder der Yacht berechtigt resp. verantwortlich sind.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden
- Beiboot ohne PS-Einschränkungen
Wichtig bei der Bootshaftpflichtversicherung ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme, und zwar pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Kommt es beispielsweise zu einem selbst verschuldeten Unfall im Hafen, können schnell mehrere andere Boote in Mitleidenschaft gezogen werden.
Erleidet ein Dritter durch einen vom Bootsbesitzer verschuldeten Unfall gesundheitliche Langzeitschäden, muss der Unfallverursacher mit immensen Schadenersatzforderungen rechnen. Hat man eine zu niedrige Versicherungssumme bei der Haftpflichtversicherung gewählt, muss der Versicherte den Differenzbetrag zum Schaden selbst bezahlen und haftet mit seinem kompletten Vermögen.
Nicht immer muss ein Dritter Schuld daran sein, wenn das eigene Boot beschädigt wird. Entsprechende Risiken sind beispielsweise Brand, Kentern oder Sinken nach Grundberührung, aber auch höhere Gewalt, wie Sturm oder Hagel.
Daher sollte neben der Bootshaftpflichtversicherung, unbedingt auch eine Bootskaskoversicherung abgeschlossen werden.
Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Boot ab, auch solche, die durch Vandalismus oder Feuer entstanden sind.
Viele Totalschäden treten auch im Winterlager ein. Daher sollte auch der Transport ins Winterlager durch die Versicherung abgedeckt sein.
- Diebstahl und Teildiebstahl
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
- Vandalismus
- Totalverlust und Teilverlust
- Technische und nautische Ausrüstung
- Zubehör
Was deckt die Bootshaftpflichtversicherung ab?
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden
- Beiboot ohne PS-Einschränkungen
Leistungen der Kasko-Versicherung:
- Diebstahl und Teildiebstahl
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
- Vandalismus
- Totalverlust und Teilverlust
- Technische und nautische Ausrüstung
- Zubehör
Eine Bootsversicherung bzw. Bootshaftpflichtversicherung ist grundsätzlich wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu betrachten. Sie zählt zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen und ist jeweils für ein Jahr gültig! Dabei ist es unerheblich, ob man ein Sportboot, eine Motor- oder Segelyacht, ein Motor- resp. Segelboot oder einen Katamaran nutzt.
Um die Gewässer in Spanien befahren zu dürfen, sollte der Versicherungsnachweis immer im Original mitgeführt werden.
Iberia Versicherungsmakler nutzt für diesen Bereich alle großen Anbieter – gerne auch in Deutschland. Mit exzellentem Schadenservice in Spanien und allen bekannten Häfen in ganz Europa löst Iberia Versicherungsmakler Ihre Probleme rasch und effektiv.
Mit den von Iberia Versicherungsmakler angebotenen Bootsversicherungen können Sie sich voll und ganz Ihrem Hobby widmen und sich auf Ihre bevorzugten Gewässer konzentrieren. Unsere Erfahrung und die unserer Versicherungspartner ist stets abrufbereit.
Die individuell abgestimmten Versicherungspakete schützen Sie ohne langes Warten vor den finanziellen Auswirkungen der nautischen Gefahren. Für jeden Schiffstyp, jedes Fahrgebiet und Bedarf gibt es die richtige Bootsversicherung. Erfahrung und Schadenfreiheitsrabatte werden berücksichtigt und übernommen. Für motorisierte Yachten mit Dieselantrieb gelten gesonderte Rabatte und Selbstbeteiligungen werden nach schadenfreien Jahren reduziert.
Grundsätzlich bietet eine Bootsversicherung, je nach Wunsch, auch weltweiten Versicherungsschutz an. In der Regel ist der Versicherungsschutz nicht auf den Halter beschränkt, sondern bezieht sich auch auf diejenigen, die zur Bedienung des Bootes oder der Yacht berechtigt resp. verantwortlich sind.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden
- Beiboot ohne PS-Einschränkungen
Wichtig bei der Bootshaftpflichtversicherung ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme, und zwar pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Kommt es beispielsweise zu einem selbst verschuldeten Unfall im Hafen, können schnell mehrere andere Boote in Mitleidenschaft gezogen werden.
Erleidet ein Dritter durch einen vom Bootsbesitzer verschuldeten Unfall gesundheitliche Langzeitschäden, muss der Unfallverursacher mit immensen Schadenersatzforderungen rechnen. Hat man eine zu niedrige Versicherungssumme bei der Haftpflichtversicherung gewählt, muss der Versicherte den Differenzbetrag zum Schaden selbst bezahlen und haftet mit seinem kompletten Vermögen.
Nicht immer muss ein Dritter Schuld daran sein, wenn das eigene Boot beschädigt wird. Entsprechende Risiken sind beispielsweise Brand, Kentern oder Sinken nach Grundberührung, aber auch höhere Gewalt, wie Sturm oder Hagel.
Daher sollte neben der Bootshaftpflichtversicherung, unbedingt auch eine Bootskaskoversicherung abgeschlossen werden.
Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Boot ab, auch solche, die durch Vandalismus oder Feuer entstanden sind.
Viele Totalschäden treten auch im Winterlager ein. Daher sollte auch der Transport ins Winterlager durch die Versicherung abgedeckt sein.
- Diebstahl und Teildiebstahl
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
- Vandalismus
- Totalverlust und Teilverlust
- Technische und nautische Ausrüstung
- Zubehör
Was deckt die Bootshaftpflichtversicherung ab?
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden
- Beiboot ohne PS-Einschränkungen
Leistungen der Kasko-Versicherung:
- Diebstahl und Teildiebstahl
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
- Vandalismus
- Totalverlust und Teilverlust
- Technische und nautische Ausrüstung
- Zubehör
Eine Bootsversicherung, bzw. Bootshaftpflichtversicherung, ist in Spanien grundsätzlich wie eine KfZ- Haftpflichtversicherung zu betrachten. Sie zählt zu den gesetztlichen Pflichtversicherungen und ist jeweils für ein Jahr gültig! Dabei ist es unerheblich ob man nun ein Sportboot, eine Yacht (Motoryacht, Segelyacht), ein Motorboot, ein Segelboot oder einen Katamaran nutzt.
Um die Gewässer in Spanien befahren zu dürfen, sollte der Original-Versicherungsnachweis immer mitgeführt werden.